Bereits im Jahr 2018 habe ich mit meinem Aufsatz in der WM (Wehrt WM 2018, 1158) die Thematik der Risikoerstattung bei vorzeitiger Kreditkündigung aufgegriffen. Seither setze ich mich mit großem Erfolg für die Rechte meiner Mandanten in diesem Bereich ein.
Ein Fallbeispiel!
Darlehen: 400.000 Euro endfällig, Zinssatz: 3,5%
Ablösung: 31.12.23, Restbindung: 5 Jahre, Beleihung: 80%
Bank- Rechnung |
Wehrt- Gutachten |
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Ersparte Risikokosten |
0,05 Pp. - 0,10 Pp. | 0,59 Pp. |
Abzuziehende Risikoersparnis |
1.000 € (1) 2.000 € (2) |
11.800 € |
Vorfälligkeits-entschädigung |
14.800 € (1) 13.800 € (2) |
4.700 € |
(1) bei 0,05 Pp., (2) bei 0,10 Pp. |
Unsere Expertise in der gutachterlichen Begleitung von Auseinandersetzungen gegen Kreditinstitute führt zu überzeugenden Ergebnissen:
- Beharrlichkeit zahlt sich aus: Viele meiner gutachterlich begleiteten Streitfälle endeten mit fairen Vergleichen. Die Kreditinstitute scheinen Urteile um jeden Preis vermeiden zu wollen.
- Starke Argumentation: Meine innovativen Ansätze überzeugen, obwohl einige Gerichte zögern, von der traditionellen Rechtsprechung abzuweichen. In einem der abschlägigen Fälle erfolgte Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH (Entscheidung offen).
- Positive Entwicklungen: Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige unterstützen zunehmend meinen Ansatz, was ihn bei Gerichtsverfahren „hoffähig“ macht.