Bankrecht aktuell

Bankrecht aktuell: Fundierte Analysen und praxisrelevante Erkenntnisse von Prof. Dr. Wehrt.

Wir schließen die Lücken zwischen den rechtlichen Vorgaben und der rechnerischen Umsetzung durch gutachterliche Expertisen. Damit bieten wir Ihnen eine solide kalkulatorische Grundlage für die rechtliche Beratung.

Sie erreichen uns unter:

+49 4161 996816 mail@wehrt.de

Bereits im Jahr 2018 habe ich mit meinem Aufsatz in der WM (Wehrt WM 2018, 1158) die Thematik der Risikoerstattung bei vorzeitiger Kreditkündigung aufgegriffen. Seither setze ich mich mit großem Erfolg für die Rechte meiner Mandanten in diesem Bereich ein.

Ein Fallbeispiel!

Darlehen: 400.000 Euro endfällig, Zinssatz: 3,5%
Ablösung: 31.12.23, Restbindung: 5 Jahre, Beleihung: 80%

  Bank-
Rechnung
Wehrt-
Gutachten
Ersparte
Risikokosten
0,05 Pp. - 0,10 Pp. 0,59 Pp.
Abzuziehende
Risikoersparnis
1.000 € (1)
2.000 € (2)
11.800 €
Vorfälligkeits-entschädigung 14.800 € (1)
13.800 € (2)
4.700 €
(1) bei 0,05 Pp., (2) bei 0,10 Pp.

Unsere Expertise in der gutachterlichen Begleitung von Auseinandersetzungen gegen Kreditinstitute führt zu überzeugenden Ergebnissen:

  • Beharrlichkeit zahlt sich aus: Viele meiner gutachterlich begleiteten Streitfälle endeten mit fairen Vergleichen. Die Kreditinstitute scheinen Urteile um jeden Preis vermeiden zu wollen.
  • Starke Argumentation: Meine innovativen Ansätze überzeugen, obwohl einige Gerichte zögern, von der traditionellen Rechtsprechung abzuweichen. In einem der abschlägigen Fälle erfolgte Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH (Entscheidung offen).
  • Positive Entwicklungen: Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige unterstützen zunehmend meinen Ansatz, was ihn bei Gerichtsverfahren „hoffähig“ macht.

Erfahren Sie mehr über das ungenutzte Potential

Profitieren Sie von unserem kostenlosen Zinsentschädigungsrechner!

Seit über 20 Jahren bewährt: Von Baufinanzierungssachverständigen und Gerichten geprüft.

Ihre Vorteile:

  • Einfache Integration in Ihren Internetauftritt (iFrame).
  • Viele Anwälte nutzen bereits den Service dieses Rechners für ihren eigenen Internetauftritt.
  • Die Anwender bleiben auf Ihrer Website.
  • Sie Steigern Ihre Sichtbarkeit bei der Akquise: Der Rechner kann Ihrer Kanzlei dabei helfen, auf sich aufmerksam zu machen und neue Mandate zu akquirieren.
  • Regelmäßige Aktualisierung mit aktuellen Marktdaten und Programmpflege aufgrund der Rechtsprechung (bspw. BGH XI ZR 159/23).
  • Historische Berechnungen möglich: Die im Hintergrund verfügbare Datenbank reicht bis in die 90er Jahre zurück.

Erfahren Sie mehr über unser kostenfreies Angebot

Berechnungen entsprechend einer Zinsanpassung nach einer Gleitzins-Referenzreihe lehnt der BGH mit Urteil vom 25.04.2023 (BGH XI ZR 225/21) ab:

Dabei wird die Anpassung des Vertragszinses entgegen der Ansicht des Musterklägers nicht nach der Methode gleitender Durchschnitte erfolgen können…

Jede Rückrechnung, die sich auf das zu den verschiedenen Zeitpunkten insgesamt vorhandene Sparvolumen bezieht, führt – ebenso unter Beachtung der Vorgabe des BGH – zu einer Berechnung mit einem Gleitzinssatz. Das gilt auch, wenn die Zinsanpassung selbst nach einem punktuell sich verändernden Monatsreferenzzins erfolgt. Dafür verantwortlich sind finanzmathematische Gesetzmäßigkeiten.

Eine Berechnung ohne den finanzmathematisch zwingenden Gleitzinsautomatismus würde voraussetzen, dass jede Einzahlung bei der Nachberechnung gesondert erfasst wird. Jeder einzelnen Sparrate ist sodann der zum Zeitpunkt der Einzahlung aufgrund der Monatsstatistik geltende angepasste Sparzinssatz für den Zeithorizont der langfristigen Sparanlage, also bspw. 10 Jahre, unverändert zuzuweisen. Nur unter einer solchen Berechnungsweise darf finanzmathematisch auf die Gleitzinskalkulation verzichtet werden.

Wir berechnen das!

Erfahren Sie mehr über unser Angebot

Getrickst wird mit dem Verkehrswert, seiner Verrentung, den Sterbetafeln und dem Kalkulationszins.

Zudem wird der Interessierte mit Begrifflichkeiten zugeschüttet: Immobilienrente, Teilverkauf, Umkehrhypothek, Sale-and-Lease-Back. Traditionell waren in Deutschland dagegen die Leibrente und das Nießbrauchrecht.

Wir überprüfen entsprechende Angebote auf ihre Wirtschaftlichkeit und erstellen Gutachten für übervorteilte Kunden, helfen somit, Schäden zu vermeiden oder entstandene Schäden ausgeglichen zu bekommen.

Erfahren Sie mehr über unser Angebot

Die Kreditvergabe von Banken erfolgt im Regelfall nicht ohne die Überprüfung der Werthaltigkeit der zu beleihenden Immobilie. Zudem verlangen die Regularien auf europäischer Ebene eine periodische Aktualisierung ehemaliger Immobilienbewertungen.

Weniger beachtet wird der mögliche Rückgriff auf den seinerzeit ermittelten Beleihungswert für die Fälle vorzeitiger Darlehensrückzahlungen. Der zu erstattende Risikoaufschlag hängt selbstverständlich nicht zuletzt vom Beleihungswert der Immobilie ab.

Häufig übersehene Bewertungskriterien können zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen.

Profitieren Sie von unserem Know-how und sichern Sie sich eine unabhängige Überprüfung Ihrer Immobilienbewertung.

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